Hallo ich bräuchte mal Hilfe habe nun noch ein Löwen Automat nun zeigt er mir oben rechts ...code.. An kann mir jemand helfen ![]()
brauch hilfe bei Löwen code
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lockegs -
8. Dezember 2014 um 13:56 -
Erledigt
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Hat sich erledigt. Das gerät hat jetzt Laufzeit bis 04/2033.
PS: aber jetzt wird man als Betrüger und Dieb bezeichnet.Super Sache,so wird Hilfe gedankt.
lg Thorsten
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was ist passiert, das du so bezichtigt wirst?
da muss es doch ne Gershcicht geben...
wer betitelt sich so?
Grüße
Frank

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PS: aber jetzt wird man als Betrüger und Dieb bezeichnet.Super Sache,so wird Hilfe gedankt.
Darf ich mal fragen, was das wieder soll?
Ich habe nirgenswo hier im Board gelesen, das man so schreibt! Also halte mal bitte den Ball flach! -
Hat sich erledigt. Das gerät hat jetzt Laufzeit bis 04/2033.
PS: aber jetzt wird man als Betrüger und Dieb bezeichnet.Super Sache,so wird Hilfe gedankt.
lg Thorsten
Hallo Thorsten,leider kann ich Dich nicht per PM anschreiben, warum bist Du gesperrt ?
bitte melde Dich doch mal zurück wegen der CPU, ist leider nichts angekommenmfG
Frank -
Der User wurde aus gutem Grund gesperrt.. das hat er sich hart verdient

Hast du etwa AUCH noch Sachen bei dem offen?

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ja. oder bessergesagt mein Bekannter hat eine CPU zu ihm gesendet die sollte eigentlich schon lange zurück sein
was kann ich oder bessergesagt er in dem Fall machen ?
mfG
Frank -
hmm... Ich würde Ihm auf dem Postweg ihm eine Frist setzen.
Alternativ kannst du ihn noch in einem befreundetem Forum antreffen, da lässt man ihn NOCH frei laufen
Bei Automatenforum.eu ist er noch unter dem Namen Aragon zu finden.
Nur wie gesagt, er wurde hier nicht ohne Grund gesperrt!
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ja. oder bessergesagt mein Bekannter hat eine CPU zu ihm gesendet die sollte eigentlich schon lange zurück sein
was kann ich oder bessergesagt er in dem Fall machen ?
mfG
Frankich werd noch verrückt, der geht nichtmal mehr ans telefon, meingott ich dachte hier im Forum könne man jedem trauen
er hat auch alle PMs beantwortet, letzte am 10.12 das er die cpu nächste Woche rausschickt, aber nix passiert,
ans telefon geht er auch nicht mehr.Wie kann ich ihm eine Frist setzen, ich habe ja nichts in der Hand, nur das er ein Paket bekommen hat von meinem
Bekannten.Mein Gott ich bin echt enttäuscht, kann man denn niemanden mehr trauen im Internet ?

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Da kann man nur immer wieder versuchen durch zu kommen und ihn eventuell auch noch per eMail anzuschreiben

Leider ist das Internet voll mit üblen Leuten...
Falls alles nichts hilft, hilft nur noch der Weg über Anwalt / Polizei / Anzeige.Das Team versucht zwar immmer das Forum frei von solchen ... nun ja... Leuten frei zu halten, aber leider fällt sowas immer nur dann auf, wenn es für einige zu spät ist

Vermutlich nutzt er wieder die Ausrede "die Post hat's verschlampt" oder sowas...
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E Mail hab ich ja keine von ihm, habe alles über PM mit ihm ausgetauscht,
das Dumme ist das ich es für einen Bekannten gemacht habe, und ich jetzt der Bu Mann bin

versuche ihn halt weiter über Tel zu erreichen,
Danke Dir erstmal
Gruß
Frank -
Du hast ihn doch das Teil geschickt..
Dann müesstest Du doch auch die Adresse haben..
Sende ihn doch per Einschreiben mit Rückschein die Aufforderung mit Fristsetzung ( 14 Tage ) zur Rückgabe
Deines Eigentum (oder des Bekannten)..Entweder reagiert er oder nicht, dann Schadensersatzforderungsverfahren einleiten und / oder das Einschreiben
kommt wegen Unerreichbarkeit zurück..Kommt Post 2 Mal zurück, macht es Sinn eine Anzeige wegen des Verdacht des Betrug zu machen.
Spätestens dann tut sich was und führt zu Überlegung Dir dein Eigentum zurück zu geben.
Feddisch
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Nein, kein Einschreiben mit Rückschein! Das ist unsinnig und teuer.
Teuer, weil es mehr kostet als einfaches Einwurfeinschreiben.
Unsinnig, weil man beim Einschreiben mit Rückschein die Annahme beliebig oft verweigern kann (der Postbote klingelt an der Tür und will eine Unterschrift zur Quittung) oder bei Abwesenheit selbige als unzustellbar behandelt wird. Beim Einwurfeinschreiben dokumentiert er rechtssicher den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers - die Sendung gilt als zugestellt! -
Nein, kein Einschreiben mit Rückschein! Das ist unsinnig und teuer.
Teuer, weil es mehr kostet als einfaches Einwurfeinschreiben.
Unsinnig, weil man beim Einschreiben mit Rückschein die Annahme beliebig oft verweigern kann (der Postbote klingelt an der Tür und will eine Unterschrift zur Quittung) oder bei Abwesenheit selbige als unzustellbar behandelt wird. Beim Einwurfeinschreiben dokumentiert er rechtssicher den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers - die Sendung gilt als zugestellt!Wenn Du betrogen wirst und willst dem Betrüger mittels rechtlicher Mittel an die Wäsche,
wirst Du auch Nachweise dafür aufbringen müssen, sonst sagt die Staatanwaltschaft gleich
Ermittlungen und Strafverfolgung ist nix..Das erste Einschreiben muss als empfangen oder nicht zustellbar bestätigt werden und genau so
das starten des Mahnverfahren.Dein letzter Satz ist nicht ganz richtig, weil Du bei einer Anzeige nur vorlegen kannst, das Du was
abgeschickt hast oder Dir etwas zurück gesendet wurde..Rechtsichere Zustellung ist letztendlich sowiso nur die Postzustellung (gelber Brief - richtig teuer )
oder persönlich den Empfang durch Unterschrift auf ein Duplikat bestätigen zu lassen..Die etwas günstigere Alternative ist halt Einschreiben mit Rückschein und dann normales Einschreiben.
Die Kosten dafür kann man dem Betrüger aufbrummen.. (Bearbeitungsgebühr)tsts.. Kein Wunder, das Betrüger so leichtes Spiel haben

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Du kannst natürlich machen was du willst - ich habe diese Nummer jedenfalls erst durchgezogen: mit normalem Einwurfeinschreiben.
Wenn es um die Wahrung einer Frist geht musst du beweisen, das dein Schreiben rechtzeitig in den Wirkungsbereich des Empfängers zugestellt wurde (und das dokumentiert der Postbote in einer mitgeführten Unterlage; der macht hinter der Nummer des Einwurfeinschreibens einen "Haken" wenn er es in den Briefkasten des Empfängers wirft und fertig).
Bei Einschreiben mit Rückschein wird u.U. die Annahme verweigert - Frist verstrichen und AK gezogen.ZitatDein letzter Satz ist nicht ganz richtig, weil Du bei einer Anzeige nur vorlegen kannst, das Du was
abgeschickt hast oder Dir etwas zurück gesendet wurde..Falsch - es wird die Aufgabe der Sendung UND die Zustellung an den Empfänger dokumentiert. Zwar ohne Quittung des Empfängers, aber die kriegst du im Zweifelsfall sowieso nicht; siehe obige Erläuterung.
im folgenden Zitat; Quelle: "Häufige Fragen", http://www.Post.de
Beim Einschreiben übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten.
Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.
Wer die handschriftliche Bestätigung der Auslieferung durch den Empfänger als Original zugesandt bekommen möchte, nutzt die Zusatzleistung Rückschein.
Einschreiben Rückschein ist immer dann erste Wahl, wenn der Versand wichtiger Dokumente und die Einhaltung von Fristen rechtssicher nachgewiesen werden sollen.
Wer möchte, dass das Einschreiben nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten ausgehändigt wird, sollte die Zusatzleistung Eigenhändig beauftragen.
Das Einschreiben Einwurf ist eine Lösung für diejenigen, denen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Das Einschreiben Einwurf wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.
Der Passus mit dem Einschreiben Rückschein kann wie oben erläutert bei Annahmeverweigerung voll nach hinten losgehen - das schreibt die Post natürlich nicht, denn sie will natürlich Geld verdienen.
ZitatKein Wunder, das Betrüger so leichtes Spiel haben
Ich habe das Gefühl, bei dir hätten sie leichtes Spiel...

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