Beiträge von Peter Bremer

    Sorry, aber in dem Wissen das dein Ansprechpartner ins Krankenhaus musste (ob es nun wahr ist oder nicht, jetzt mal egal) schickst du ihm dann noch ohne erneute Absprache per Post deine Datenbank und wunderst dich auch noch das nichts passiert?
    Das ist schon ziemlich blond. Da hast du schlechtem Geld auch noch gutes hinterher geworfen.
    Kannst du komplett unter selbst Schuld abhaken. Und jetzt unbestimmte Zeit warten. Immer in der Hoffnung das überhaupt noch was passiert.

    Daumen hoch!
    Mein ehemaliger Nachbar ist da nämlich mal ins Fettnäpfchen getreten, und weil der Sachverhalt sich ähnlich darstellt wollte ich es sagen.
    Der hat seinerzeit Besuch von der Behörde gehabt als sie sein Haus (bzw. die Dachfläche desselbigen) wegen der "Regenwassersteuer" aufgrund unplausibler Daten neu vermessen wollten.
    Und da ist das aufgepoppt, das vor Ort kaum noch was so war wie in deren Unterlagen....
    Allzeit gut Spiel!

    Dann mußte höllisch aufpassen, das das die entsprechenden Stellen nicht mitkriegen.
    Wenn (!) das baurechtlich als Garage geplant war und so durchgelaufen ist, kann (!) dir die "Bauaufsichtsbehörde" da richtig Stress machen.
    Da der ursprüngliche Nutzungszweck von dir quasi ohne Genehmigung umgewidmet wurde.
    Aber vielleicht ist ja auch alles "grün".

    Zitat

    PPPS: Ich habe den Flipper als ich ihn bekommen habe erstmal wieder zusammen Löten müssen, weil der Vorbesitzer ihn Schlachten wollte und dem entsprechen schon Kabel und ähnliches durchtrennt waren.(Es ist also kein Sammlerstück mehr.)

    Hut ab dafür!
    Verdammt viel Arbeit...

    Zitat

    Ich habe den alten Münzrückgabeschacht bewusst drinn gelassen, denn den werde ich wieder montieren.
    Habe damit noch was vor ;} Verrate ich aber noch nicht!

    Tippe auf Auszahlung einer Toke oder ähnliches bei Erzielung eines Freispiels (angesteuert über den Knocker)..??

    Ich hoffe du hast viel Spaß mit dem Gerät - der macht nämlich Laune!
    Ich weiß nicht, für welche Summe du den Pin erworben hast, aber der ist ja total unvollständig und macht - gerade auf dem Bild mit der Kassentür - eher den Eindruck eines "Feuchtkeller-Objektes".... ;frage

    Du kannst natürlich machen was du willst - ich habe diese Nummer jedenfalls erst durchgezogen: mit normalem Einwurfeinschreiben.
    Wenn es um die Wahrung einer Frist geht musst du beweisen, das dein Schreiben rechtzeitig in den Wirkungsbereich des Empfängers zugestellt wurde (und das dokumentiert der Postbote in einer mitgeführten Unterlage; der macht hinter der Nummer des Einwurfeinschreibens einen "Haken" wenn er es in den Briefkasten des Empfängers wirft und fertig).
    Bei Einschreiben mit Rückschein wird u.U. die Annahme verweigert - Frist verstrichen und AK gezogen.

    Zitat

    Dein letzter Satz ist nicht ganz richtig, weil Du bei einer Anzeige nur vorlegen kannst, das Du was
    abgeschickt hast oder Dir etwas zurück gesendet wurde..

    Falsch - es wird die Aufgabe der Sendung UND die Zustellung an den Empfänger dokumentiert. Zwar ohne Quittung des Empfängers, aber die kriegst du im Zweifelsfall sowieso nicht; siehe obige Erläuterung.

    im folgenden Zitat; Quelle: "Häufige Fragen", http://www.Post.de


    Beim Einschreiben übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten.

    Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.

    Wer die handschriftliche Bestätigung der Auslieferung durch den Empfänger als Original zugesandt bekommen möchte, nutzt die Zusatzleistung Rückschein.

    Einschreiben Rückschein ist immer dann erste Wahl, wenn der Versand wichtiger Dokumente und die Einhaltung von Fristen rechtssicher nachgewiesen werden sollen.

    Wer möchte, dass das Einschreiben nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten ausgehändigt wird, sollte die Zusatzleistung Eigenhändig beauftragen.

    Das Einschreiben Einwurf ist eine Lösung für diejenigen, denen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Das Einschreiben Einwurf wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.

    Der Passus mit dem Einschreiben Rückschein kann wie oben erläutert bei Annahmeverweigerung voll nach hinten losgehen - das schreibt die Post natürlich nicht, denn sie will natürlich Geld verdienen.

    Zitat

    Kein Wunder, das Betrüger so leichtes Spiel haben

    Ich habe das Gefühl, bei dir hätten sie leichtes Spiel... ;[

    Nein, kein Einschreiben mit Rückschein! Das ist unsinnig und teuer.
    Teuer, weil es mehr kostet als einfaches Einwurfeinschreiben.
    Unsinnig, weil man beim Einschreiben mit Rückschein die Annahme beliebig oft verweigern kann (der Postbote klingelt an der Tür und will eine Unterschrift zur Quittung) oder bei Abwesenheit selbige als unzustellbar behandelt wird. Beim Einwurfeinschreiben dokumentiert er rechtssicher den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers - die Sendung gilt als zugestellt!