Beiträge von Döörk_71

    In der Galerie kann jeder User für 20 MB (max 100 Stck.) seine Bilder hochladen. Irgendwo musste eine Beschränkung gesetzt werden, da es sonst passieren kann das die Datenbank voll ist. Die Bilder müssen ja nicht unbedingt 2 MB gross sein.... Es sind viele Bilder mit einer Größe von 100 KB eingestellt, die auch sehr ansehnlich sind. Vielleicht etwas runter komprimieren? Wir sind ja primär ein Forum und keine Galerieseite ;) ...

    Wir Grey schon sagte: In der Karte sind alle User drin, die Ihren Ort (ohne Zusatz wie NRW etc) eingetragen haben. Wenn beim ersten anklicken nicht sofort der Inhalt erscheint, einmal die Sprechblase schliessen und das Fähnchen neu anklicken. Dann sollte es klappen.

    Deutschlands führender Spielhallen-Betreiber, die Gauselmann-Gruppe, geht nach einer Mitteilung vom Freitag gerichtlich gegen das aus ihrer Sicht verfassungswidrige Berliner Spielhallengesetz vor. Die entsprechende Klage sei nur der Anfang "einer Prozesslawine".

    Das umstrittene Gesetz ist aus Sicht des Unternehmens nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da es "in unzulässiger Weise" in das Grundrecht auf Berufsfreiheit eingreife und zu einer grundgesetzwidrigen Enteignung führe. Es gehe auch um mögliche Milliarden-Schadensersatzforderungen allein gegen das Land Berlin, teilte die Gauselmann-Gruppe in Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke) weiter mit.

    Berlin hatte im Mai als erstes Bundesland ein Spielhallengesetz mit strengen Auflagen beschlossen. Damit will der rot-rote Senat die "Spielhallenflut" in der Hauptstadt eindämmen. Es sieht seit Juni etwa einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen vor, kürzere Öffnungszeiten und eine Begrenzung von Automaten in neuen Spielcasinos. Zudem müssen Betreiber von Spielhallen größere Hürden überwinden, bevor sie neue Hallen eröffnen dürfen.

    Nach Darstellung der Gauselmann-Gruppe sieht das Spielhallengesetz auch vor, dass nach einer Frist von fünf Jahren alle Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Dies erfülle den Tatbestand der Enteignung, die nicht nur die Betreiber von Spielstätten, sondern auch Hauseigentümer und Vermieter treffe: "Diese Rechtsverstöße reichen eigentlich allein schon aus, um das Gesetz zu Fall zu bringen." Die Gauselmann-Gruppe rechnet mit Klagen auch anderer
    Betreiber.

    Die Automatenindustrie hatte bereits vor Wochen - unabhängig vom Gesetz in Berlin - Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe angekündigt, sollten die Länder insgesamt strengere Vorgaben für private Spielhallen umsetzen. Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll 2012 in Kraft treten. Die Unterzeichnung erzögert sich aber. Kritik kam zuletzt auch von der EU-Kommission in Brüssel.


    Quelle:
    dpa/mbr/LTO-Redaktion

    Höchstrichterliche Entscheidung: Selbstständige müssen keine Rundfunkgebühren für berufliche genutzte Computer zahlen. So urteilte das Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig. Das Gericht wies damit eine Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab, die von drei Gebührenzahlern auch für die beruflich genutzten Computer Abgaben verlangten. Dagegen hatten sich die Betroffenen zur Wehr gesetzt.

    Die drei Kläger hatten sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte berufen. Nach Ansicht der obersten Verwaltungsrichter muss für neuartige Rundfunkgeräte wie Computer, die Radio und Fernsehen über das Internet abspielen können, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) Sie verwiesen auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag.


    Arbeits-PC ist Zweitgerät

    Demnach ist der PC dem herkömmlichen Rundfunkgerät als Zweitgerät unterzuordnen. Das Gericht unterstrich, dass der Gesetzgeber durch die bestehende Regelung neuartige Rundfunkgeräte bei der Gebührenabgabe privilegieren wolle. Zudem könnten die neuen Arbeitsgeräte wie Laptops und internetfähige Mobiltelefone durch ihre bewegliche Nutzung meistens überhaupt keinen bestimmten Räumen zugeteilt werden.
    Bereits mehrere Gerichtsurteile gegen Computer-GEZ

    Dies ist nicht das erste Urteil gegen Rundfunkgebühren im Arbeitszimmer: Schon das Verwaltungsgericht Gießen entschied, dass keine Gebühren für den Büro-PC fällig werden, wenn damit weder Radio noch Fernsehen empfangen wird. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof sprach sich gegen Rundfunkgebühren auf beruflich genutzte Computer aus.

    Für privat genutzte Computer hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Bedeutung. Sofern sich im Privathaushalt ein Radio oder Fernseher befindet, gilt der PC als Zweitgerät und ist damit von Gebühren befreit. Ist dagegen kein weiteres Rundfunkgerät vorhanden, muss auch für Computer eine Rundfunkgebühr entrichtet werden.

    Ich hatte auch schon überlegt, das Tool hier zu aktivieren (es gibt eine Art WIki für das Board). Nur das müsste kontinuierlich gepflegt werden und sollte auch mit Fachwissen gefüllt sein. Zum Teil findet sich viel in den Beiträgen wieder, zum Teil werden Beiträge aber auch kaputt diskutiert, weil es jeder besser wissen will. Was soll den im WIKI zu finden sein? EIgentlich sind ja alle Beiträge hier eine Art Wiki ;-).

    Ich habe auch einen Leuchtaufsatz Magie (ohne 1 oder 2) mit schwarzem Hintergrund am BluePower angeschlossen und der leuchtet tatsächlich mehrfarbig. (NUr zur Zeit nicht, da dieses komische Verteilerding für Tableu und [definition=1]AKZ[/definition]-Blende wohl defekt ist).

    Du bist der Fahrer eines Formel-1 Auto, der mit 300 Km/h auf einer 100 Km langen und 3m breiten Rennpiste dahin rast. Nach 10 km beginnt ein Schneesturm, so dass der Wagen nur mit halber Geschwindigkeit fahren kann. Wie alt ist der Fahrer?


    [hide]---Na, wie alt bist du denn? Du bist doch der Fahrer!---[/hide]

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    Die Antwort siehst du erst, wenn du deine Antwort gepostet hast. Damit keiner die Antwort sieht, schreibe deine Antwort bitte im Hide-Modus. Dafür klickst du oben im Editor und schreibst deine Antwort zwischen die beiden Hides.

    Da es ja doch schon das ein oder andere Rätsel hier gibt, gibt es nun eine eigene Rätselecke (Off-Topic --> Humor --> Rätsel ). Damit der Spaß erhalten bleibt, die Antworten bitte im Hide Modus erstellen. Beim erstellen eines Rätsels/einer Antwort öffnet sich zur Hilfe die entsprechende Vorlage.

    Viel Spaß beim Rätseln.

    Wir haben lange im Team überlegt, ob wir eine derartige Boardfremde Diskussion hier zulassen sollen. Es sind aber eine Menge User in dieses Thema involviert und haben leider wegen des anderen Boardausfalls keine Möglichkeit mehr, sich auf anderem Wege auszutauchen. Erst hatten wir überlegt, einen geschlossenen Bereich einzurichten wo sich alles betroffenen User austauschen können; Von dieser Idee haben wir aber Abstand genommen.

    Rechtlich gesehen bewegen wir uns auch auf dünnem Eis, da besagte Person eine Anzeige wegen Verleumdung etc. starten könnte.

    Daher folgende Auflage:

    Bitte nennt keine Namen, Orte und andere perönliche Details der einzelnen User. Viel geben an, Beweise gegen den Betreiber vorliegen zu haben (teilweise sind diese den Admins auch hierbekannt). Wir behalten uns vor, bei weiteren Behauptungen genauer nachzuhaken und den Beitrag bis zur Klärung zu deaktivieren. Bitte bleibt sachlich, weil wir das Thema als Hilfestellung für geprellte User betrachten.

    Find aber keine PN, die hätte schon längst da sein müssen in solch einem Fall und nicht erst 2 Stunden später auf Anforderung...


    Dieses Tool wird nicht umgesetzt, da für Woltlab zu unsicher. Wir warten/suchen auf Mobiltemplates.