Das wirft ein trauriges Bild auf die heutigen Automatenaufsteller und unsere Schulbildung.
Der Kassenbetrag ist inclusiv der MWSt, also Kasse geteilt durch 119 mal 19 = MWSt.
Ich kann aber auch den MWSt-Betrag als Teilmenge betrachten, dann entspricht der Factor 15,97% vom Bruttobetrag,
also kann ich Kasse mal 15,97% rechnen. Das Ergebnis entspricht dem MWSt-Betrag annähernd genau, eine geringe Differenz wird als Rundungsfehler tolleriert. Bei größeren Beträgen kann die Differenz aber als Buchhaltungsfehler vom Finanzamt beanstandet werden.
Beispiel: 1500,00 Kasse
1500,00 / 119 * 19 = 239,49579
1500 * 19% = 239,55