Ist die Aussicht durch den Baum stark beeinträchtigt, so ist eine Mietminderung von bis zu 10% möglich.
Auch die Abrechnung für die Gartenarbeit zeigen lassen und nicht mit einen Kostenvoranschlag zufrieden geben.
Auch den Vermieter darauf aufmerksam machen, wenn er in einer angemessenen Frist das Problem nicht beseitigt, werden die Äste auf Rechnung des Vermieters entfernt.