Ach !!!
Bist Du also jetzt der Chef hier ?
Wer hat Dich denn gefragt ?
Niemand !
Wenn Du was von mir möchtest, telefonieren wir oder Du machst es gegenüber.
Werd erwachsen und lass dumme Bemerkungen.
Beiträge von spielunke2
-
-
Vielleicht schliesst der Kontakt nicht, schmutzig oder zu grosser Abstand.
Spulen kann man mit einer Widerstandsmessung prüfen. -
Ja da bist du leider selber schuld.
Wenn ein Gerät den Gewinn nicht mehr auszahlen kann, hätte der Gastwirt in die breche treten müssen und die das Geld auszahlen müssen.
Das Geld hätte er vom Aufsteller zurück bekommen.Nach 3 Wochen oder generell nach einigen Tagen darauf zu beharren sieht sehr schlecht aus.
Absolute Falschinformation, juristisch nicht machbar.
-
Schliesse ich mich an.
Schnell schliessen und löschen damit keiner mehr die tollen Sprüche einiger Helden liest.
Ich habe ja nun alles wissenswerte erfahren hier.
Es scheint in Richtung Selbstbedienung nach Spielpause durch den Wirt zu gehen.
Vom Aufsteller habe ich zwei falsche Rufnummern.
Morgen bekomme ich Auskunft im Rathaus und dann wirds scheppern. -
Hallo, sorry aber der TE ist nicht ganz koscher. Bis jetzt hat er sich kein einziges Mal dazu geäußert ausser das er in vielen Foren den selben Text rein kopiert. Wo man heftigst den Kopf schütteln muss sich erst nach 3 Wochen um 800€ zu kümmern. Alles irgendwie nicht stimmig.
Gruß Tom
Alles anzeigen@_Mike_, nicht ganz richtig.
Rechtlich ist das erlaubte Glückspiel ein Geschäft zwischen dem Spieler und dem Aufsteller.
An jedem aufgestellten Automat "muß" eine geschäftsfähige Adresse des Aufstellbetriebs angebracht sein (gleichlautend der Adresse der Aufstellgenehmigung).
Der Gastwirt ist nur der Vermittler, er unterliegt den Weisungen des Aufstellbetriebs.
Der Spielgast kann sich immer an den Aufstellbetrieb (telefonisch, schriftlich oder über Rechtsvertreter) wenden und seinen Gewinnanspruch geltend machen.
Allein das beschriebene Verhalten des Wirtes und des Aufstellbetriebs bieten ausreichende Gründe, dem Ordnungsamt Meldung über "unlauteren Wettbewerb" zu machen (zusätzlich zu dem Rechtsanspruch auf Erfüllung das Spielvertrags).
Der Spieler sollte sich unbedingt eine Rechtsberatung suchen!Vielen Dank für die Antwort ohne angehängten Meinungsmüll. Ich mache Meldung.
-
Hallo, sorry aber der TE ist nicht ganz koscher. Bis jetzt hat er sich kein einziges Mal dazu geäußert ausser das er in vielen Foren den selben Text rein kopiert. Wo man heftigst den Kopf schütteln muss sich erst nach 3 Wochen um 800€ zu kümmern. Alles irgendwie nicht stimmig.
Gruß Tom
Ihr habt Sorgen. Was wäre, wenn ich auf das Geld nicht umgehend angewiesen bin ? Wir haben eine gesetzliche Verjährungsfrist. Die Kneipe neben der ich wohne und der nette Wirt und dessen Aufsteller laufen mir doch nicht weg. Ich gehe mit einem gewissen Taktgefühl an meine Angelegenheiten ran. Wenn Du meinst Du kommst damit nicht klar dann erkläre ich es Dir gern am Telefon. Wie schon geschrieben hätte mir ein fachmännischer Tip über die Art und Weise der aktuellen Speicherzeremonie wesentlich weiter geholfen als sinnlose Argumente und Vermutungen. Man sollte seine Schlauheit zum Detail preisgeben und nicht fremden Leuten irgendwelche Vorschriften machen und sinnlose Vermutungen loslassen. Las doch mal was technisches raus zum Thema, können doch andere auch. Wie sind denn die gesetzlichen Voraussetzungen der Speicherung ? Wie lange ? Welche Details ? Nichtflüchtiger Speicher ? Ich weiss es jetzt durch andere hier die wenigstens Ahnung haben. Traurig.......... -
Moin,
EM oderEE oder
Dot-M ?
Mfg -
Flipperautomat " J U N G L E " Gottlieb wie neu
[align=start]Preis fest 1.500,--€
[/align][align=start]Flipperautomat " J U N G L E " Gottlieb wie neu [/align]
[align=start]Seit 30 Jahren in Privatbesitz[/align]
[align=start]Spielfläche wie neu, keinerlei Abspielungen auf dem Spielfeld[/align]
[align=start]Backglas ist gut.[/align]
[align=start]Stand in meinem Wohnzimmer.[/align]
[align=start]Erst vor kurzem habe ich die Besten Gummis eingesetzt,[/align]
[align=start]flackernde oder defekte Birnchen und Fassungen ersetzt.[/align]
[align=start]Alle Kontakte arbeiten. Flipperspulen und Schlagturmspule neu.[/align]
[align=start]Ein Flipper Profi hat mich auch auf die letzten beiden Fehler hingewiesen die auch beseitigt sind. Somit 100 Prozent OK.[/align]
[align=start]Spielfläche mit Carnauba Wachs zweifach poliert.[/align]
[align=start]Ich habe alles so gemacht das ich selber viel Freude habe.[/align]
[align=start]Eventuell könnte man noch das 3 stimmige Xylophon einsetzen[/align][align=start]wie man es oft in amerikanischen Filmen sieht.[/align]
[align=start]Flipper dürfen auch in gewerblichen Objekten aufgestellt werden.[/align][align=start]Was oder wie man das anmeldet, einfach selber nachfragen.[/align]
[align=start]Mehr kann ich nicht schreiben.[/align]
[align=start]Kein besonderes finanzielles Interesse, ein Tausch wäre mir[/align][align=start]um einiges lieber damit ich auch mal was neues habe.[/align]
[align=start]Bitte einfach melden bei festem Kaufwunsch. Wenn nicht, dann[/align][align=start]lieber nicht. Nie wieder Reservierungen über 8 Tagen.
[/align] -
Alles anzeigen
Hallo Gemeinde.
Schreckliche Situation.
Ich weiss nicht was ich machen soll.
Letzten Monat habe ich mal das Glück gehabt in meiner Kneipe.
Steht da ein
Merkur M-Box Max V23Habe ca 1200,-- auf dem Speicher und Auszahlung getätigt.
Das Gerät spuckte 400 € in Scheinen und Kleingeld aus.
Die restlichen 800€ verblieben im Gerät.
Ich habe dann etwas später den Gastwirt gefragt wie der Aufsteller mein Geld
mal auszahlen möchte nach drei Wochen.
Anwort: Zahlt er nicht aus und er hat mir SPIELVERBOT erteilt !!!
Der Gastwirt ist mir nichts schuldig. Der Aufsteller ist das Problem.
Ich spiele doch auch seit jahrzehnte an Geldspielautomaten und habe Geldspieler und Flipper zu Hause.Ich weiss man will mich verarschen, aber Hilfe von adp gibts nicht, nur wenn man vom spielen bekloppt im Kopf ist.
Sicherlich wird der Speicher oder der Ausdruck irgendwas anzeigen.
Aber man tut auf arrogant.
Was kann ich machen ohne Anwalt ?[*]Nachtrag:[*]Ist lächerlich, aber wahr: Tage später wollte ich nachfragen wann ich mein
[*][align=start]Geld bekomme. Der Gastwirt antwortete immer zum Monatsanfang. Und er
sollte mir mitteilen, das ich SPIELVERBOT habe !!! Der Aufsteller kennt
mich nicht, hat mein Geld nicht ausgezahlt und dann noch sowas. Also
Spielverbot weil ich erlaubter weise Knöpfe gedrückt und Geld verspielt
habe. Is das n Ding ?
[/align]Bedenken....Gaststätte.....[*]
[align=start]Nur
weil ich gewonnen habe und mein Geld erwarte.....Spielverbot.
Mitgeteilt durch den Gastwirt nach seiner telefonischen Anfrage.[/align]
Mfg
Holger -
Hallo Gemeinde.
Schreckliche Situation.
Ich weiss nicht was ich machen soll.
Letzten Monat habe ich mal das Glück gehabt in meiner Kneipe.
Steht da ein
Merkur M-Box Max V23Habe ca 1200,-- auf dem Speicher und Auszahlung getätigt.
Das Gerät spuckte 400 € in Scheinen und Kleingeld aus.
Die restlichen 800€ verblieben im Gerät.
Ich habe dann etwas später den Gastwirt gefragt wie der Aufsteller mein Geld
mal auszahlen möchte nach drei Wochen.
Anwort: Zahlt er nicht aus und er hat mir SPIELVERBOT erteilt !!!
Der Gastwirt ist mir nichts schuldig. Der Aufsteller ist das Problem.
Ich spiele doch auch seit jahrzehnte an Geldspielautomaten und habe Geldspieler und Flipper zu Hause.
Ich weiss man will mich verarschen, aber Hilfe von adp gibts nicht, nur wenn man vom spielen bekloppt im Kopf ist.
Sicherlich wird der Speicher oder der Ausdruck irgendwas anzeigen.
Aber man tut auf arrogant.
Was kann ich machen ohne Anwalt ?
Mfg
Holger