Urteil: Keine GEZ für Arbeits-PC

  • Höchstrichterliche Entscheidung: Selbstständige müssen keine Rundfunkgebühren für berufliche genutzte Computer zahlen. So urteilte das Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Leipzig. Das Gericht wies damit eine Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab, die von drei Gebührenzahlern auch für die beruflich genutzten Computer Abgaben verlangten. Dagegen hatten sich die Betroffenen zur Wehr gesetzt.

    Die drei Kläger hatten sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte berufen. Nach Ansicht der obersten Verwaltungsrichter muss für neuartige Rundfunkgeräte wie Computer, die Radio und Fernsehen über das Internet abspielen können, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) Sie verwiesen auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag.


    Arbeits-PC ist Zweitgerät

    Demnach ist der PC dem herkömmlichen Rundfunkgerät als Zweitgerät unterzuordnen. Das Gericht unterstrich, dass der Gesetzgeber durch die bestehende Regelung neuartige Rundfunkgeräte bei der Gebührenabgabe privilegieren wolle. Zudem könnten die neuen Arbeitsgeräte wie Laptops und internetfähige Mobiltelefone durch ihre bewegliche Nutzung meistens überhaupt keinen bestimmten Räumen zugeteilt werden.
    Bereits mehrere Gerichtsurteile gegen Computer-GEZ

    Dies ist nicht das erste Urteil gegen Rundfunkgebühren im Arbeitszimmer: Schon das Verwaltungsgericht Gießen entschied, dass keine Gebühren für den Büro-PC fällig werden, wenn damit weder Radio noch Fernsehen empfangen wird. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof sprach sich gegen Rundfunkgebühren auf beruflich genutzte Computer aus.

    Für privat genutzte Computer hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Bedeutung. Sofern sich im Privathaushalt ein Radio oder Fernseher befindet, gilt der PC als Zweitgerät und ist damit von Gebühren befreit. Ist dagegen kein weiteres Rundfunkgerät vorhanden, muss auch für Computer eine Rundfunkgebühr entrichtet werden.

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    Lieber fernsehgeil als radioaktiv !

  • Sehr zu begrüßen das Urteil!

    Sowieso stellt sich - nicht nur mir - immer öfters die Frage, warum eine GEZ Bestand hat?
    Der angebliche Grund das dadurch die Rundfunkanstalten unabhängig und frei jornalistisch arbeiten könnten, ist doch - meiner Meinung nach - längst passeè.
    Warum?
    Die örRufas (öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) sollen durch die GEZ finanziert werden, weil diese dann dadurch unabhängig seien und keine Werbeeinnahmen und dergleichen - wie die privaten Rufas - generieren müssten usw.

    Man schaue sich doch mal das erste und das Zweite genauer an: Angeblich soll nach 20 Uhr keine Werbung mehr gesendet werden; Realität ist aber, das Investmendfonds und andere finanzstarke Unternehmungen sogar nach 22 Uhr (Beispiel heue-journal) vor dem Wetterbericht geschaltet werden.

    Es ist überhaupt nicht mehr notwendig denke ich, das man per Gesetz und unter ZWANG Geld enteignet bekommt um Rufas zu finanzieren, nur damit sie unabhängig seien.
    Ich bezweifle schon seit Langem die Unabhängigkeit der Rufas!

  • Das ist in der Tat zum Kotzen mit der GEZ!
    Selbst wenn man nachweislich nur Geräte betreibt, die durch einen Fachmann technisch so verändert sind, das keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen werden können muß man diese Strafgebühr bezahlen.
    Da hat mal jemand geklagt und verloren...das ist echt unglaublich...aber da gibt's ja noch mehr Beispiele.
    Wir sind z.B. eines der wenigen Länder welches seinen Bewohnern ungefragt mal so eben einen gewissen %-Satz seines Einkommens als Pfaffen-Zehnt (Kirchensteuer) abknöpft. OK, man kann ja austreten, aber letzten Endes machen das nur die wenigsten...

    9-1-2-11-15...Laguna Beach...the magic numbers

  • Einmal eingeführt wird man sie nicht mehr los. Ist das selbe wie die diversen Steuern. Ob die Abgabe für Rundfunkgeräte sinnvoll ist oder nicht interessiert niemanden. Da wird ein Beamtenapparat vollgepumpt und dient nur dem Erhalt dessen und nicht um vielleicht der Steigerung der Programmqualität. Und eine Abschaffung kommt natürlich nicht in Frage, denn dann könnte man einem Busenfreund in der Politik auf die Füße treten. Eine Krähe hakt der anderen bekanntlich kein Auge aus.

    Spielautomaten müssen als Kulturgut erhalten bleiben.
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    Kleine Sammlung: ;dance [color=#990000]Bally-Wulff James Bond, Ballys Würfel

  • Also ich denke auch meinetwegen können sie ARD 2df und viele weitere Dritte programme als PayTV setzen^^


    Ich habe folgendes gemacht um ein wenig der GEZ aus dem wege zu gehen...:

    Ich habe meinen PC als neumodernes Rundfunkgerät angemeldet und zahle 5,-€ im Monat das macht im Quartal 15....

    tja nur leider habe ich fernseher und Radio sowie autoradio usw... diese gelten bei mir als zweit geräte :)


    MFG


    PS: hat jedoch nur nach Umzug geklappt.. geküpndigt und neu angemeldet...

    <~~ Lieber ein Teil von etwas ganz Großem, als ein kleiner Teil von einem Haufen Sche*ße! ~~>

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