"Zugegeben, ich kniete tatsächlich auf der Autobahn. Aber ist damit etwa bewiesen, dass ich betrunken war?" verteidigt sich der Angeklagte.
"Nicht unbedingt", räumt der Richter ein, "aber wie erklären Sie sich
Ihren wiederholten Versuch, den Mittelstreifen aufzurollen?" ![]()
Sagt der Richter: "Angeklagter, Sie leugnen, in das Hotelzimmer eingestiegen zu sein? Der Gast hat Sie doch ganz genau erkannt!"
"Ausgeschlossen, Herr Richter, der Mann kroch doch gleich unters Bett!" ![]()